Sind die Grabsteine geschützt?

  • Ja, tatsächlich sind einige Entwürfe so eigenständig, dass sie vom Urheberrecht geschützt sind.
  • Teilweise wurden sie auch mit besonderen Auszeichnungen bedacht und genießen daher einen ganz natürlichen Schutz.
  • Zusätzlich zum Urheberrecht haben wir ein paar Entwürfe als Geschmacksmuster eingetragen. Im Besonderen sind es die Grabsteine mit den Kieselsteinen und Händen.
    Eintragungen im Deutschen Patent- und Markenamt:
    - Grabmale: Aktenzeichen 40 2010 001 217.8 und 40 2015 100 639.6
    - Brunnen: Aktenzeichen 40 2010 001 218.6
  • Mittlerweile ist es für uns nicht mehr bedrohlich für unsere Existenz, wenn ein Steinmetz einmalig einen Stein nachmacht. Wir können nicht alle Kunden bedienen, die sich durch unsere schönen Arbeiten inpirieren lassen. Schon seit 10 Jahren beseteht deshalb bei  mir die Möglichkeit das Recht der Nachahmung für 150.-€ - 450 .-€ bei Geschmacksmuster zu erwerben. 
  • Dies ermöglicht ihnen, fair und gerecht mit uns umzugehen. Ich persönlich konnte mich noch nie damit anfreunden, mich mit etwas gestohlenem zu brüsten.  Es gibt aber auch Menschen, die Blumen von Gräbern klauen. Ich werde das nie verstehen. 
  • Die gestohlenen und kopierten Grabsteine im Internet zu veröffentlichen verbiete ich mir und werde dagegen auch vorgehen.In diesem Sinne , bleiben wir fair miteinander und sparen unsere Energie für positives. 

Liebe Interessenten,

wir freuen uns sehr, dass so viele liebe Menschen durch diese Internetseite zu uns finden. Da ich mir für jeden meiner Kunden sehr viel Zeit bei der Beratung nehme, dauert es leider auch recht lang, bis man einen Termin mit mir bekommen kann. Also bringt bitte etwas Geduld mit und wir arbeiten weiterhin mit so viel  Liebe, die ihr hier aus unseren Arbeiten strahlen seht.  
Liebe Grüße, Herbert

Herbert Baldauf