Sind die Grabsteine geschützt?

  • Ja, tatsächlich sind einige Entwürfe so eigenständig, dass sie vom Urheberrecht geschützt sind.
  • Teilweise wurden sie auch mit besonderen Auszeichnungen bedacht und genießen daher einen ganz natürlichen Schutz.
  • Zusätzlich zum Urheberrecht haben wir ein paar Entwürfe als Geschmacksmuster eingetragen. Im Besonderen sind es die Grabsteine mit den Kieselsteinen und Händen.
    Eintragungen im Deutschen Patent- und Markenamt:
    - Grabmale: Aktenzeichen 40 2010 001 217.8 und 40 2015 100 639.6
    - Brunnen: Aktenzeichen 40 2010 001 218.6
  • Mittlerweile ist es für uns nicht mehr bedrohlich für unsere Existenz, wenn ein Steinmetz einmalig einen Stein nachmacht. Wir können nicht alle Kunden bedienen, die sich durch unsere schönen Arbeiten inpirieren lassen. Schon seit 10 Jahren beseteht deshalb bei  mir die Möglichkeit das Recht der Nachahmung für 250.-€ - 400.-€ bei Geschmacksmuster zu erwerben. 
  • Dies ermöglicht ihnen, fair und gerecht mit uns umzugehen. Ich persönlich konnte mich noch nie damit anfreunden, mich mit etwas gestohlenem zu brüsten.  Es gibt aber auch Menschen, die Blumen von Gräbern klauen. Ich werde das nie verstehen. 
  • Die gestohlenen und kopierten Grabsteine im Internet zu veröffentlichen verbiete ich mir und werde dagegen auch vorgehen.In diesem Sinne , bleiben wir fair miteinander und sparen unsere Energie für positives. 

Liebe Interessenten, liebe Eltern,

wir sind nach der kleinen Sommerpause wieder voll einsatzfähig und stehen euch mit unserem ganzen Können und allen tollen Mitarbeitern zur Verfügung. Ganz wichtig wäre, dass ich von euch genügend Angaben bekomme, um euch gut beraten zu können.  Versorgt mich also mit allen Angaben, wie Grabgröße, Maximale Größe der Grabsteine und auch gerne mit Bildern vom Grab, auf denen ich   das Umfeld sehen kann. Auf mir unbekannten  Friedhöfen ausserhalb des Allgäus hilft mir ein Video mich einzufühlen und den Abstand vom Weg zum Grab zu ersehen.
Liebe Grüße, Herbert

Herbert Baldauf