Sind die Grabsteine geschützt?
- Ja, tatsächlich sind einige Entwürfe so eigenständig, dass sie vom Urheberrecht geschützt sind.
- Teilweise wurden sie auch mit besonderen Auszeichnungen bedacht und genießen daher einen ganz natürlichen Schutz.
- Zusätzlich zum Urheberrecht haben wir ein paar Entwürfe als Geschmacksmuster eingetragen. Im Besonderen sind es die Grabsteine mit den Kieselsteinen und Händen.
Eintragungen im Deutschen Patent- und Markenamt:
- Grabmale: Aktenzeichen 40 2010 001 217.8 und 40 2015 100 639.6
- Brunnen: Aktenzeichen 40 2010 001 218.6